Ich will ja gar nicht mosern. Es ist nunmal so, dass der Streik zu legitimen Mitteln der Arbeitnehmer gehört, tarifliche Forderungen durchzusetzen. Ab Samstag in acht Tagen wird also bei der Lufthansa gestreikt. Jetzt interessiert mich natürlich, was als Fluggast auf mich zukommt. Verspätungen, Ausfälle und wenn ja, wie geht man damit um? Ich weiß nicht, wer dem Fluggast da mit Rat und Tat zur Seite steht, die Streithähne auf jeden Fall nicht. Auf der Website der Lufthansa steht überhaupt nichts. Wenn Sie anrufen, sagt Ihnen sogleich die Stimme in der Warteschlange, dass keinerlei Info zum Streik gegeben werden kann. Also wechseln wir die Seiten und schauen einmal bei ver.di. Klar, da steht ein kurzer Artikel zur Urabstimmung im Stile von “alle Räder stehen still, wenn es unser Arm nicht will”. Der Fluggast kommt in den Gedanken der Gewerkschaft nicht einmal ansatzweise vor. Dabei wäre die Ansprache der Fluggäste mit einem entsprechenden Informationsservice die Gelegenheit, für Solidarität zu werben. Offensichtlich sind die Funktionäre daran eher weniger interessiert. Bleibt noch die neutrale Seite, das Luftfahrtbundesamt. Wenn Sie in das Suchfeld “Streik” eingeben, erhalten Sie ein interessantes Ergebnis: Sie können als Luftfahrtunternehmen (!) herunterladen ein “Formblatt “Außergewöhnliche Umstände” für den Nachweis von außergewöhnlichen Umständen bei der Flugannulierung”. Der Zweck:
Bei der Annullierung eines Fluges können Sie sich als ausführendes Luftfahrtunternehmen nach Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 von der Verpflichtung befreien, Ausgleichsleistungen
(Artikel 7 der Verordnung) an die Fluggäste zu erbringen, wenn Sie dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nachweisen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich
auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen durch Ihr Unternehmen ergriffen worden wären.
Ein außergewöhnlicher Umstand ist “Streik, der Flugbetrieb beeinträchtigte”. Vom Fluggast auch hier keine Spur.
Fazit: In manchen Situationen ist in Deutschland der Kunde eben nach wie vor der A… .